Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Seit 150 Jahren ist die DBV verlässlicher Partner für Beamte, Beamtenanwärter und Personen im Öffentlichen Dienst.
Über 10.000 Kunden vertrauen auf uns.
Zum individuellen Angebot für deine private Krankenversicherung
Erfahrungsberichte
Die 3 wichtigsten Infos für Beamte
Deine Krankenversicherung #Beihilfe
Deine Krankenversicherung #Beihilfe
Was bedeutet es für Dich beihilfeberechtigt zu sein?
Dein Dienstherr zahlt Dir (i.d.R.) nicht wie bei Angestellten die Hälfte Deiner Krankenversicherungsbeiträge, sondern beteiligt sich, je nach Familienstand, an Deinen Krankheitskosten – „Beihilfe“. Für die verbleibenden „Restkosten“ benötigst Du eine private Krankenversicherung.
Solltest Du Dich privat versichern oder lieber freiwillig gesetzlich versichert bleiben?
Durch die Beihilfe ist die private Krankenversicherung der DBV finanziell viel sinnvoller für Dich, da diese nur rund ein Drittel im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse kostet. Darüber hinaus bist Du als privat Versicherter besser versorgt.
Natürlich kannst Du in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, allerdings musst Du diese (i.d.R.) zu 100% selbst zahlen, da sich Dein Dienstherr nicht an den Beiträgen beteiligt.
Meine Empfehlung
Lass Dich persönlich von uns beraten. Gerne beantworten wir Dir alle Fragen und erstellen Dir ein individuelles Angebot. Erst wenn Deine Fragen geklärt sind, verhelfen wir Dir zu Deinem sicheren Wechsel in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV.
Vorteile der DBV
- Individuelle Versicherungstarife mit einem hervorragenden Preis-, Leistungsverhältnis
- Wir bieten Dir einen umfangreichen und hervorragend getesteten Gesundheitsservice, damit Du im Ernstfall schnellst- und bestmöglich versorgt wirst
- Zahlung einer Beitragsrückerstattung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von umfangreichen Vorsorge- untersuchungen, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung und Schutzimpfungen
- Zahlung von Gesundheitsboni für gesundes Verhalten
Hier bekommst du die PDF: Krankenversicherung
Weitere PDFs zum Download gibt es im Downloadbereich
Deine Haftung als Beamter #Beamtenhaftung
Deine Haftung als Beamter #Beamtenhaftung
Warum und wofür haftest Du?
Die Beamtenhaftung begründet sich durch den §839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Das bedeutet, dass Du für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden gegenüber Dritten oder Deinem Dienstherren in Regress genommen werden kannst. Somit unterliegst Du einer umfangreichen Haftung.
Meine Empfehlung
Ich empfehle Dir unsere spezielle und umfangreiche Beamtenhaftpflicht der DBV. In dieser ist natürlich Deine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung und auch der Verlust Deiner Dienstschlüsseln enthalten. Ebenfalls ist auf Wunsch der Einschluss Deiner Privathaftpflicht möglich.
Vorteile der DBV
- Ein hervorragender Versicherungsschutz zu günstigen Preisen
- Alle relevanten Risiken sind in einem speziellen Produkt zusammengefasst, es ist nicht notwendig mehrere Verträge abzuschließen
- Mitversicherung von Dienstschlüsseln, inklusive Objektschutz nach Schlüsselverlust
- Einschluss von Vermögensschäden ist möglich
- Persönliche Betreuung und Schadenabwicklung vor Ort
HINWEIS
Bist Du uniformierter Beamter (Polizei, Feuerwehr, Zoll, etc.), dann ist eine spezielle erweiterte Diensthaftpflicht nötig, da Du z.B. nicht versicherte Einsatzwagen fährst und Umgang mit teuren Ausrüstungsgegenständen (Dienstwaffe, etc.) hast.
Die PDF kannst du hier downloaden: Haftpflicht
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Absicherung Deiner Arbeitskraft #Dienstunfähigkeit #Beamtenversorgung
Absicherung Deiner Arbeitskraft #Dienstunfähigkeit #Beamtenversorgung
Wie wirst Du als Beamter versorgt?
Solltest Du als Beamter auf Widerruf/auf Probe aus medizinischen Gründen, z.B. wegen einem Unfall, länger als 3 Monate ausfallen, wirst Du (i.d.R.) sofort aus dem Dienst entlassen. Das bedeutet für Dich, Deinen sofortigen Einkommensverlust. Einen Anspruch auf Zahlungen aus Arbeitslosen- oder Rentenversicherung hast Du (i.d.R.) nicht, da Du als Beamter nicht Teil dieser Systeme bist.
Bist Du bereits Beamter auf Lebenszeit und mindestens 60 Monate im Beamtenverhältnis, kannst Du nur noch aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand versetzt werden und erhältst die sogenannte Mindestversorgung.
Aufgrund der sogenannten „Fürsorgepflicht“ entscheidet Dein Dienstherr über Deine Diensttauglich- oder Dienstunfähigkeit.
Meine Empfehlung
Wir haben die spezielle Lösung für Dich – die Dienstanfängerpolice der DBV. Diese schützt Dich ab Beginn vor dem Einkommensverlust, egal ob Du aus medizinischen Gründen entlassen oder in den Vorruhestand versetzt wirst. Somit ersetzt die Dienstanfängerpolice Deinen fehlenden Sozialversicherungsschutz und die fehlende Versorgung Deines Dienstherren in den ersten Dienstjahren.
Vorteile der DBV
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Spezielle Dienstanfängerabsicherung bei Entlassung aufgrund medizinischer Gründe
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Die echte Dienstunfähigkeit bzw. die spezielle Dienstunfähigkeit für uniformierte Beamte sind versichert
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Ab Beginn ist eine lebenslange Dienstunfähigkeitsabsicherung möglich (keine Einschränkung auf das im Vertrag genannte Endalter wie bei Mitbewerbern)
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Je nach Beruf ist die Absicherung bis Endalter 67 mit einer monatlichen Rente bis 2.000€ möglich (gerade für Beamte auf Probe wichtig)
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Optionale Mitversicherung der Teildienstunfähigkeit
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Keine konkrete oder abstrakte Verweisbarkeit
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Garantierte Rückzahlung eines Guthabens am Ende der Laufzeit
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Anpassungsmöglichkeiten an Deinen Bedarf, damit Du immer passend versichert bist
HINWEIS
Bist Du uniformierter Beamter (Polizei, Feuerwehr, Zoll, etc.) ist die Absicherung einer sogenannten „speziellen Dienstunfähigkeit“ elementar wichtig, da Du den besonderen Anforderungen an Deinen Dienst gerecht werden musst.
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht die richtige Absicherung, da Dir diese nur in wenigen Fällen hilft. Nur ein spezieller Dienstanfängerschutz mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ist die bedarfsgerechte Lösung für Dich.
Hier bekommst du die PDF: Dienstunfähigkeit & Beamtenversorgung
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