Die 4 größten Mythen über die private Krankenversicherung
1. Einmal privat versichert, immer privat versichert?
Das stimmt natürlich nicht! Wenn du nach deiner Beamtenausbildung/Referendariat/Studium nicht auf Probe verbeamtet wirst, sondern nur angestellt, so musst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Das gleiche gilt bei einem Berufswechsel. Brichst du deine Beamtenausbildung ab und bist unter 23 Jahre alt, so bist du sofort wieder Familienversichert bei deinen Eltern. Bist du über 23 Jahre alt und gehst einem neuen Beruf oder Ausbildung nach, musst du dich ebenfalls wieder gesetzlich versichern.
Wenn du auf Probe verbeamtet wurdest und dich dann für die private Krankenversicherung entscheidest, dann bleibst du tatsächlich so lange privat versichert, so lange du auch im Beamtenverhältnis bleibst. Nach heutigem Gesetzesstand ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung dann nicht möglich. Beendest du deine Beamtenlaufbahn und bist noch keine 55 Jahre alt, so musst du ebenfalls sofort zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn du einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis nachgehst.
2. Familienplanung in der privaten Krankenversicherung ist teuer?
Grundsätzlich muss man hier zwischen Beamten und anderen privat Versicherten unterscheiden. Während das bei anderen privat versicherten zutreffen kann, so ist es bei Beamten in der Regel kein Problem. Kinder müssen je nach Bundesland teilweise nur zu 20% versichert werden, da den Rest der Dienstherr über die Beihilfe trägt. Hinzu kommt, dass dein Beihilfesatz steigt und deswegen dein monatlicher Krankenkassenbeitrag sinkt. Verdienst du selbst nicht über ca. 5.000,00€ Brutto pro Monat (Stand 2021), so können deine Kinder kostenfrei in der Familienversicherung des anderen Elternteils versichert werden.
Mehr Informationen zur „Beihilfe“ findest du auf meiner Hauptseite www.beamtenfranz.de
3. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden im Alter unbezahlbar?
Seit den 2000ern gibt es verschiedene Mechanismen, die das verhindern sollen. Zum einen wird ein gesetzlicher Zuschlag auf deinen Versicherungsbeitrag in Höhe von 10% erhoben, der die Beiträge im Alter stabil halten soll. Dieser fällt mit dem 60. Lebensjahr weg und führt zu einer Beitragsreduzierung. Mit Eintritt in die Pension erhältst du je nach Bundesland bis zu 20% mehr Beihilfe von deinem Dienstherrn. Dies führt zu einer erneuten Beitragsreduzierung deiner Krankenkassenbeiträge von bis zu 40%. Dadurch haben Beamte stand heute äußerst günstige Beiträge bis ins hohe Alter.
Im Übrigen ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung seit Mitte der 90er um ca. 500% gestiegen.
4. Bei der privaten Krankenversicherung muss man immer in Vorkasse gehen?
Das hängt ganz von der Wahl deiner privaten Krankenkasse und deinem Beihilfeland ab! Rechnungen von Ärzten haben in der Regel ein 4-wöchiges Zahlungsziel. Die DBV braucht im Normalfall für die Erstattung 5 Werktage und bei Krankenhausaufenthalten rechnet die DBV für den Kunden direkt mit der Klinik ab. Somit ist rund die Hälfte deiner Rechnung immer schnell erledigt. Hier gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen Krankenkassenanbietern. Die Beihilfe braucht im Normalfall 2-4 Wochen – kann in Ausnahmefällen aber auch viel länger brauchen. Wenn also alles normal läuft, hast du die Erstattung auf deinem Konto, bevor die Rechnung fällig wird und du diese an den Arzt zahlen musst.
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